Ambulante Pflege – Finanzierung
Alle Leistungen der Grundpflege (SGB XI), Behandlungspflege (SGB V) und hauswirtschaftlichen Versorgung, sowie erweiterte Dienstleistungen unseres Pflegedienstes können Sie frei wählen und kann Ihnen bei Notwendigkeit Ihr Arzt verschreiben.
Die endgültige Genehmigung erteilt Ihnen Ihr Leistungsträger. Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen ist es uns möglich, direkt und unbürokratisch mit Ihrer Gesundheitskasse abzurechnen und Sie ohne Wartezeit aufzunehmen.
Wünschen Sie Betreuung stehen wir Ihnen gerne zu einem kostenlosen, individuellen Beratungsgespräch zur Verfügung
Unser Mitarbeiter sind professionell ausgebildet; ihre Leistungen entsprechen ihrer Qualifikation. Externe und interne Weiterbildungen gehören für uns zum Qualitätsmanagement.